Trotz Anfrage vom 10. Juli: Keine Antwort von Herrn Schneider zu millionenschwerem Finanztransfer

Am 1. September 2025 übernimmt Mario Kurowski als Bürgermeister für Binz und Prora die Amtsgeschäfte – mit dem klaren Ziel, für mehr Offenheit, Verlässlichkeit und nachvollziehbare Entscheidungen in der Gemeindeverwaltung zu sorgen.
Doch schon jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf zu erfahren, wie es um den Haushalt ihrer Gemeinde steht.
Am 10. Juli 2025 hat die BfB Bürger für Binz den noch amtierenden Bürgermeister Karsten Schneider um umfassende Auskunft zu einem möglichen Liquiditätsengpass und einem millionenschweren Transfer aus dem Tourismushaushalt in den Gemeindehaushalt gebeten.
Bis heute bleibt diese Anfrage unbeantwortet. Auch Fragen zur Einnahmesituation des neuen Parkhauses und zu offenen Forderungen der Kurverwaltung stehen weiter im Raum.
Hier unsere Anfrage, welche bis zum heutigen Tage unbeantwortet blieb:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schneider,
im Rahmen der kommunalpolitischen Sorgfaltspflicht, auf Grundlage der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und auf Grund Beendigung Ihres Dienstverhältnisses zum 31.08.2025 bitten wir Sie um umfassende Auskunft in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.07.2025 zu folgendem Sachverhalt:
Nach unserem Kenntnisstand wurde Ende des Jahres 2024 ein Betrag in Höhe von 1 Million Euro aus dem Haushalt der Binzer Bucht Tourismus in den Haushalt der Gemeindeverwaltung Binz übertragen, um einen Liquiditätsengpass auszugleichen.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus kommunalrechtlicher und haushaltspolitischer Sicht folgende Fragen, zu denen wir um umfassende und transparente Beantwortung bitten:
1. Herkunft des Liquiditätsengpasses:
• Wie ist der Liquiditätsengpass im Verwaltungshaushalt der Gemeinde entstanden?
• Welche konkreten Faktoren oder Vorgänge führten dazu?
2. Verfahren und Informationspflichten:
• Warum wurde die Gemeindevertretung nicht – wie in der Kommunalverfassung M-V vorgesehen – vorab über diesen Vorgang informiert bzw. in die Entscheidung eingebunden?
• Aus welchem Grund wurde die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen nicht über den Vorgang informiert?
• Hätte es nach Ihrer Einschätzung einer Zustimmung der Rechtsaufsicht und der Gemeindevertretung bedurft?
3. Vertragliche Regelung und Rückzahlungsmodalitäten:
• Welche vertragliche Grundlage liegt diesem Transfer zugrunde (z. B. Darlehensvertrag)?
• Welche Rückzahlungsbedingungen wurden darin vereinbart (Tilgungsfristen, Zinsen, Fälligkeiten)?
• Wer hat diese Vereinbarung geprüft und genehmigt?
4. Auswirkungen auf beschlossene Vorhaben der Gemeindevertretung:
• Welche von der Gemeindevertretung beschlossenen Projekte sind durch die Rückzahlungsverpflichtung möglicherweise in ihrer Umsetzung gefährdet oder müssen verschoben werden?
• Wurden hierzu intern Priorisierungen vorgenommen, die der Gemeindevertretung nicht bekannt sind? Wenn ja, wer hat diese Priorisierungen vorgenommen und genehmigt.
5. Aktuelle Liquiditätslage der Gemeinde Binz:
• Wie stellt sich die gegenwärtige Liquiditätssituation der Gemeindeverwaltung dar?
• Ist es zutreffend, dass es möglicherweise zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist oder in naher Zukunft kommen könnte?
In der letzten Sitzung des Tourismus-Ausschusses wurde durch den Tourismusdirektor berichtet, dass 2,2 Millionen Euro Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Haushalt der KV offen sind.
• Aus welchen konkreten Vorgängen resultieren diese Forderungen?
• Gegenüber welchen Vertragspartnern bestehen sie?
• Gibt es darunter auch Forderungen der Kurverwaltung gegenüber der Gemeinde Binz? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Rechtsverhältnis?
Weitere Anfragen:
In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde auf Nachfrage nach der aktuellen Einnahmesituation des neuen Parkhauses im Ostseebad Binz durch die Bauamtsleiterin Frau Romy Gurus per Mail mitgeteilt, dass entsprechende Daten erst nach einem vollen Betriebsjahr, also im September 2025, zusammengestellt und zur Verfügung gestellt würden.
Angesichts der Tatsache, dass für das Parkhaus jährlich ein Kapitaldienst in Höhe von 220.000 Euro? zu leisten ist und darüber hinaus auch laufende Bewirtschaftungskosten anfallen, halten wir diese Aussage für nicht nachvollziehbar und intransparent. Bereits jetzt liegen mehrere Monate Betrieb vor, auf deren Grundlage aussagekräftige Zwischenstände zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung möglich und aus Sicht der BfB-Bürger für Binz auch dringend erforderlich wären.
Auch hier bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Einnahmesituation Parkhaus Binz:
• Welche Einnahmen wurden seit Inbetriebnahme des Parkhauses monatlich erzielt (Parkgebühren, ggf. weitere)?
• Wie hoch sind die laufenden Betriebskosten (z. B. Personal, Reinigung, Wartung, Energie, laufende Verträge) seit Inbetriebnahme?
Kapitaldienst und Finanzierung:
• Wie hoch ist der jährliche Kapitaldienst genau (bitte Gliederung in Zins und Tilgung)?
• Aus welchen Haushaltsmitteln werden diese Zahlungen geleistet?
• Erfolgt eine Deckung über die laufenden Einnahmen des Parkhauses oder ist ein Zuschuss aus dem Kernhaushalt erforderlich?
Transparenz und Informationspflicht:
• Warum wurde der Gemeindevertretung trotz mehrfacher Nachfrage kein Zwischenbericht zur Wirtschaftlichkeit des Parkhauses zur Verfügung gestellt?
• Auf welcher rechtlichen Grundlage verweigert Frau Gurus die zeitnahe Vorlage wirtschaftlicher Eckdaten gegenüber dem zuständigen Ausschuss?
Wir halten es für selbstverständlich, dass die Gemeindevertretung als Haushaltsorgan jederzeit über die finanzielle Situation auch einzelner Einrichtungen informiert werden muss – gerade dann, wenn erhebliche Investitionen und laufende Verpflichtungen bestehen.
6. Fördermittelstatus:
- Für welche beschlossenen Projekte wurden seit Januar 2024 Fördermittel beantragt?
- Zu welchen Zeitpunkten wurden diese Anträge gestellt, mit welchen Förderhöhen und bei welchen Fördermittelgebern?
- Liegen bereits Bewilligungen oder Ablehnungen vor?
- Sind der Gemeinde Binz durch nicht eingehaltene Einreichfristen Fördermittel entgangen?
- Sind durch entgangene Fördermittel Projekte gefährdet oder wird dadurch der Haushalt bei Beibehaltung der Umsetzung eines Projektes mehr belastet?